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A L L G E M E I N E B E D I N G U N G E N
HaftungsausschlussDer Carrefour européen übernimmt keine Haftung und kann nicht verantwortlich gemacht werden für die Folgen von Unfällen, die ein Teilnehmer während einer Veranstaltung oder im Zusammenhang mit dieser erleidet, sowie für Sach- und Körperschäden, die sich aus derartigen Unfällen ergeben können. Es obliegt jedem Teilnehmer, sich individuell gegen die mit einer Beteiligung an den Veranstaltungen verbundenen Risiken – auch haftpflichtig – zu versichern.Der Carrefour européen haftet nicht für den Diebstahl, den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von Wertsachen, Gepäckstücken und persönlichen Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer.Der Carrefour européen übernimmt keine Haftung und kann nicht verantwortlich gemacht werden bei Stornierung von im Programm vorgesehenen Veranstaltungen oder bei Änderungen in der organisatorischen Abwicklung von Veranstaltungen.Im Falle der Absage einer Veranstaltung durch den Carrefour européen beschränkt sich dessen Haftung auf die vollständige Rückzahlung der Beträge, die der angemeldete Teilnehmer bis zum Zeitpunkt der Absage für seine Beteiligung an der betreffenden Veranstaltung entrichtet hat.Durch die Unterschrift auf diesem Formular übernimmt der Unterzeichner die finanzielle Verantwortung für die so bestellten Leistungen und verpflichtet er sich, die zu zahlenden Beiträge und Teilnahmekosten in voller Höhe zu begleichen.Im Rahmen seiner Veranstaltungen beschränkt sich die Tätigkeit des Carrefour européen darauf, die Anmeldungen entgegenzunehmen und diese gesammelt an die Reiseagentur weiterzuleiten, welche für die Ausrichtung der Reise zuständig und verantwortlich ist. In keinem Falle kann der Carrefour européen betrachtet werden als Reiseveranstalter oder -vermittler i. S. der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen oder des belgischen Gesetzes vom 16. Februar 1994 über den Reiseveranstaltungsvertrag und den Reisevermittlungsvertrag. Die rechtliche und vertragliche Haftung für die vollständige Erbringung der vereinbarten Leistungen liegt allein bei der Reiseagentur oder dem Reiseunternehmen, welche(s) mit der Ausrichtung und der Ausführung obiger Leistungen betraut war, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Carrefour européen oder dessen Beauftragten.Rücktritt oder Nichterscheinen
1. Der Rücktritt von einer Veranstaltung bedarf der schriftlichen Bestätigung. 2. Erfolgt der Rücktritt nach dem Datum des Anmeldeschlusses, so werden die tatsächlich entstandenen Kosten sowie 5 % des Gesamtpreises für die Aktivität als Verwaltungsaufwendungen einbehalten, jedoch mindestens 15,00 € je Teilnehmer. Liegen die Kosten für die Aktivität unter 15,00 € je Person, wird der Gesamtpreis einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb von 15 Kalendertagen vor der in Frage stehenden Aktivität oder Nichterscheinen bei einer vorgesehenen Abfahrt, aus welchem Grunde auch immer, ist der volle Preis für die Aktivität zu entrichten. 3. Verzichtet ein Teilnehmer auf eine bei einer Veranstaltung vorgesehenen Leistung, erwirbt er damit keinen Anspruch auf Erstattung, es sei denn, er habe diesbezüglich eine besondere Vereinbarung mit dem Veranstalter oder einem Ausschussmitglied getroffen.
Nur der französische Text ist rechtskräftig.
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